Gewerbeanmeldung – Schritt für Schritt erklärt (für Menschen aus dem Ausland)

Du bist neu in Deutschland und möchtest ein eigenes Geschäft starten? Kein Problem! Hier zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du in Deutschland ein Gewerbe anmelden kannst – einfach erklärt und leicht umzusetzen.

1: Prüfen, ob du ein Gewerbe brauchst

Nicht jede Tätigkeit ist ein Gewerbe. Wenn du zum Beispiel als Künstlerin, Autorin oder Lehrer*in arbeitest, brauchst du oft kein Gewerbe, sondern meldest dich beim Finanzamt als Freiberufler an.
Aber: Wenn du z. B. einen Online-Shop hast, einen Friseursalon eröffnest oder als Handwerker arbeitest, brauchst du in der Regel ein Gewerbe.

Schritt 2: Aufenthaltstitel prüfen (wenn du nicht aus der EU kommst)

Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, brauchst du eine Erlaubnis, um ein Gewerbe zu führen. Achte darauf, dass in deinem Aufenthaltstitel steht:
 „Selbstständige Tätigkeit erlaubt“ oder „Erwerbstätigkeit erlaubt“
Wenn das nicht da steht, musst du das bei der Ausländerbehörde beantragen.

Schritt 3: Gewerbe anmelden

Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde an. Das kannst du meistens online oder vor Ort machen. Du brauchst:

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass

  • Eine Anschrift (z. B. deine Wohnung in Deutschland)

  • Falls nötig: Deine Aufenthaltserlaubnis

  • Eventuell: Erlaubnisse oder Nachweise (z. B. bei einem Restaurant: Hygiene-Nachweis)

Du bekommst danach eine Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein).

Schritt 4: Vom Finanzamt kommt Post

Nach der Anmeldung schickt dir das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den musst du ausfüllen, um eine Steuernummer zu bekommen. Ohne diese Nummer darfst du keine Rechnungen schreiben.

Schritt 5: Pflichtmitglied in der IHK oder HWK

Je nach deiner Tätigkeit wirst du automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Das ist Pflicht. Du bekommst auch Post von ihnen.

Schritt 6: Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuer?

Du kannst entscheiden, ob du die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Damit musst du keine Umsatzsteuer zahlen, solange du bestimmte Grenzen nicht überschreitest. Das trägst du im Finanzamtsformular ein.

! Wichtig!  Geschäftskonto und Buchhaltung

Auch wenn es nicht immer Pflicht ist: Es ist sehr hilfreich, ein eigenes Geschäftskonto zu haben. Außerdem solltest du von Anfang an eine einfache Buchhaltung führen – zum Beispiel mit Excel oder einem Buchhaltungsprogramm.

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