Aufenthaltstitel für Unternehmer: So funktioniert das Visum für Selbstständige
Internationale Unternehmer, die in Deutschland ein Unternehmen gründen oder sich als Selbstständige niederlassen möchten, benötigen einen Aufenthaltstitel für selbstständige Tätigkeit. Dieser Titel erlaubt es, in Deutschland geschäftlich tätig zu sein und dauerhaft zu leben.
Hier erfährst du, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Dokumente nötig sind und wie das Antragsverfahren funktioniert.
1. Welche Aufenthaltstitel gibt es für Unternehmer?
Visum für Selbstständige nach § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Für Unternehmer gibt es zwei Hauptarten von Aufenthaltstiteln:
a) Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige (§ 21 Abs. 1 AufenthG)
-Für Gründer von Unternehmen (z. B. GmbH, UG, Einzelunternehmen)
-Besonders geeignet für Investoren, die in Deutschland eine Firma aufbauen
-Erlaubt unbefristeten Aufenthalt nach 3 Jahren, wenn das Unternehmen erfolgreich läuft
b) Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler (§ 21 Abs. 5 AufenthG)
-Für Freiberufler (z. B. Berater, Künstler, Ärzte, Architekten)
-Gilt nur für bestimmte Berufe, die nicht als gewerbliche Tätigkeit gelten
-Verlängerung möglich, wenn die Tätigkeit weiterhin erfolgreich ist
Tipp: Wer eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) gründet, fällt unter die Regelung für Selbstständige Unternehmer. Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, benötigt das Freiberufler-Visum.
2. Voraussetzungen für das Unternehmer-Visum
Um eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige zu erhalten, müssen bestimmte wirtschaftliche und finanzielle Kriterien erfüllt werden.
Wichtige Voraussetzungen:
-Tragfähiges Geschäftskonzept – Der Businessplan muss wirtschaftlich sinnvoll sein
-Relevanz für die deutsche Wirtschaft – Das Unternehmen muss Arbeitsplätze schaffen oder Innovationen fördern
-Nachweis ausreichender Finanzierung – Eigenkapital oder gesicherte Finanzierung durch Kredite oder Investoren
-Standortwahl in Deutschland – Eine Geschäftsadresse oder ein Mietvertrag für Geschäftsräume muss vorliegen
–Steuerliche und rechtliche Registrierung – Anmeldung beim Finanzamt und ggf. Handelsregister
Zusätzliche Bedingungen für ältere Antragsteller:
- Wer über 45 Jahre alt ist, muss eine Altersvorsorge nachweisen, um langfristig finanziell abgesichert zu sein.
Tipp: Wer ein Unternehmen in einer strukturschwachen Region gründet oder in innovative Branchen investiert, hat höhere Chancen auf eine Genehmigung.
3. Welche Dokumente sind für den Antrag nötig?
Erforderliche Unterlagen für das Unternehmer-Visum:
Reisepass (gültig für mindestens 6 Monate)
Ausführlicher Businessplan mit Marktanalyse, Finanzplanung und Investitionsplan
Nachweis über Finanzierung (Eigenkapital, Kreditzusage oder Investorenzusagen)
Handelsregistereintrag oder Gewerbeanmeldung
Nachweis einer Krankenversicherung (private oder gesetzliche Versicherung in Deutschland)
Lebenslauf mit beruflicher Qualifikation
Mietvertrag für Geschäftsräume oder Bestätigung eines Co-Working-Spaces
Zusätzliche Unterlagen für bestimmte Branchen:
- Freiberufler: Nachweis der Qualifikation (z. B. Diplome, Lizenzen)
- Investoren: Nachweis über bisherige Geschäftserfolge und Kapitalherkunft
Tipp: Alle Dokumente müssen auf Deutsch oder mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
4. Schritt-für-Schritt: Antrag auf ein Unternehmer-Visum
Schritt 1: Antragstellung bei der deutschen Botschaft im Heimatland
- Unternehmer aus Nicht-EU-Ländern müssen das Visum vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat beantragen.
- Die Bearbeitung kann bis zu 3 Monate dauern.
Schritt 2: Einreise nach Deutschland und Gewerbeanmeldung
- Nach der Einreise muss das Unternehmen offiziell angemeldet werden (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag).
- Falls nötig, muss eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt werden.
Schritt 3: Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen
- Innerhalb von 90 Tagen nach Einreise muss die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden.
- Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Aufenthaltstitel für 1–3 Jahre erteilt.
Schritt 4: Verlängerung des Aufenthaltstitels oder Niederlassungserlaubnis
- Nach 3 Jahren kann der Aufenthaltstitel in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden, wenn das Unternehmen erfolgreich läuft und der Lebensunterhalt gesichert ist.
5. Steuern und Pflichten für selbstständige Unternehmer
Wichtige steuerliche Pflichten für Unternehmer:
– Gewerbesteuer (bei gewerblichen Tätigkeiten) – abhängig vom Standort
– Umsatzsteuer (MwSt.) – in der Regel 19 % oder ermäßigt 7 % für bestimmte Produkte
– Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer – abhängig von der Unternehmensform
– Krankenversicherungspflicht – entweder gesetzlich oder privat
Tipp: Wer eine GmbH oder UG gründet, muss sich in das Handelsregister eintragen lassen und eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
6. Alternative Möglichkeiten für internationale Unternehmer
Falls das klassische Unternehmer-Visum nicht infrage kommt, gibt es alternative Optionen:
a) Blaue Karte EU für hochqualifizierte Unternehmer
- Für Personen mit einem Hochschulabschluss und einem Jobangebot mit Mindestgehalt von 45.000 € pro Jahr
b) Investorenvisum für Großinvestoren
- Falls eine größere Investition von mehreren Millionen Euro in die deutsche Wirtschaft erfolgt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis als Investor erteilt werden.
c) Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden und Freelancer
- Deutschland bietet keine spezielle „Digital-Nomad“-Visa-Kategorie, aber Freiberufler können ein Visum für selbstständige Tätigkeit beantragen, wenn sie nachweisen, dass sie deutsche Kunden haben.
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