Die wichtigsten Zoll- und Steuerabgaben für ausländische Unternehmen in Deutschland

1. Zollabgaben (Importzölle)

Beim Import von Waren aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) nach Deutschland fallen in der Regel Zölle an. Die Höhe hängt vom Produkt und seinem Ursprungsland ab.

a) Zolltarif und Warennummer (HS-Code)

  • Jede Ware hat eine eigene Warennummer nach dem Harmonisierten System (HS-Code).
  • Anhand dieser Nummer wird der Zollsatz bestimmt.
  • Die Zolltarife kann man im TARIC-System der EU nachschlagen.

b) Präferenzzölle & Freihandelsabkommen

  • Falls es ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Exportland gibt (z. B. mit Kanada, Japan oder Südkorea), können ermäßigte oder zollfreie Einfuhren möglich sein.
  • Dazu muss die Ursprungsnachweis-Dokumentation korrekt vorliegen (z. B. EUR.1 oder Lieferantenerklärung).

2. Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Art Mehrwertsteuer, die beim Import von Waren nach Deutschland erhoben wird.

  • Der Standardsteuersatz beträgt 19 %.
  • Ein reduzierter Satz von 7 % gilt für bestimmte Waren, z. B. Lebensmittel oder Bücher.
  • Die Steuer wird auf den Warenwert + Zoll + Transportkosten bis zur EU-Grenze berechnet.

3. Verbrauchsteuern

Für bestimmte Produkte fallen zusätzliche Steuern an, die über die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer hinausgehen. Dazu gehören:

  • Energiesteuer (z. B. auf Benzin, Diesel, Heizöl)
  • Tabaksteuer (z. B. für Zigaretten und Tabakprodukte)
  • Alkoholsteuer (z. B. für Bier, Wein, Spirituosen)
  • Kaffeesteuer (für Kaffeeprodukte)

Diese Steuern sind unabhängig von der Einfuhr und müssen auch beim Verkauf innerhalb Deutschlands entrichtet werden.

4. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Deutschland

Falls ein ausländisches Unternehmen Waren oder Dienstleistungen in Deutschland verkauft, muss es sich mit der Umsatzsteuer (MwSt.) befassen.

a) Registrierungspflicht für ausländische Unternehmen

  • Falls ein Unternehmen keine Betriebsstätte in Deutschland hat, aber dort Waren an Endkunden verkauft (z. B. über einen Online-Shop), muss es sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren.
  • Die Anmeldung erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Nach der Registrierung erhält das Unternehmen eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

b) Umsatzsteuersätze

  • 19 % Standardsteuersatz (z. B. für Elektronik, Kleidung, Möbel).
  • 7 % reduzierter Steuersatz (z. B. für Lebensmittel, Bücher, Medikamente).

c) Reverse-Charge-Verfahren

  • Falls ein ausländisches Unternehmen Dienstleistungen an deutsche Firmen erbringt, gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren.
  • In diesem Fall zahlt der deutsche Kunde die Umsatzsteuer selbst und das ausländische Unternehmen muss sich nicht in Deutschland registrieren.

5. Gewerbesteuer

Falls ein ausländisches Unternehmen eine Betriebsstätte in Deutschland hat, muss es Gewerbesteuer zahlen.

  • Die Höhe variiert je nach Stadt/Gemeinde (ca. 7 % bis 17 % des Gewinns).
  • Unternehmen ohne Betriebsstätte sind davon nicht betroffen.

6. Körperschaftsteuer & Einkommensteuer

Falls das Unternehmen in Deutschland eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft hat, unterliegt es der deutschen Körperschaftsteuer (für Kapitalgesellschaften) oder Einkommensteuer (für Einzelunternehmen).

  • Körperschaftsteuer: 15 % des Gewinns + 5,5 % Solidaritätszuschlag.
  • Einkommensteuer: Progressive Steuer zwischen 14 % und 45 % (je nach Gewinnhöhe).

7. Zollverfahren zur Steueroptimierung

Um Zölle und Steuern zu reduzieren, können ausländische Unternehmen bestimmte Zollverfahren nutzen:

a) Zolllagerverfahren

  • Waren können zollfrei in einem Zolllager gelagert werden.
  • Erst bei Entnahme und Verkauf innerhalb der EU fallen Zölle und Steuern an.

b) Aktive Veredelung

  • Falls Waren in Deutschland weiterverarbeitet werden (z. B. Montage, Reparatur), können Zölle ausgesetzt oder erlassen werden.

c) Vorübergehende Verwendung

  • Falls Waren nur zeitweise nach Deutschland gebracht werden (z. B. für Messen oder Tests), kann die Einfuhr steuerfrei erfolgen.

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