Diskriminierung am Arbeitsplatz – rechtlicher Schutz ausländischer Mitarbeiter

Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person ungleich oder benachteiligt behandelt wird – und zwar ohne sachlichen Grund, z. B. wegen:

  • der ethnischen Herkunft
  • der Nationalität
  • der Hautfarbe
  • der Religion oder Weltanschauung
  • des Alters
  • des Geschlechts oder der sexuellen Identität

Auch subtile Formen, wie herabwürdigende Bemerkungen, Ausgrenzung oder Benachteiligung bei der Schichtvergabe, können bereits als Diskriminierung gewertet werden.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sind Sie laut AGG verpflichtet:

  1. Ihre Mitarbeitenden vor Diskriminierung zu schützen
  2. Auf Beschwerden angemessen und zeitnah zu reagieren
  3. Ein beschwerdeoffenes Klima zu schaffen
  4. Bei Verstößen geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Abmahnungen, Versetzungen, Schulungen)
  5. Neue Mitarbeitende über ihre Rechte nach dem AGG zu informieren

Tipp: Weisen Sie im Arbeitsvertrag, im Onboarding-Prozess oder in der Betriebsordnung auf das AGG und die zuständigen Beschwerdestellen hin.

 Was passiert bei Verstößen?

Wird ein Mitarbeiter wegen seiner Herkunft oder Religion diskriminiert, kann das für Ihr Unternehmen schwerwiegende Folgen haben:

  • Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche durch die betroffene Person (§ 15 AGG)
  • Imageverlust und Störung des Betriebsklimas
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei wiederholten oder ignorierten Vorfällen

Besonders heikel: Wenn Sie als Arbeitgeber Hinweise auf Diskriminierung ignorieren oder nicht ernst nehmen, können Sie selbst haftbar gemacht werden.

Schutzmechanismen im Unternehmen etablieren

Um ausländische Mitarbeitende effektiv zu schützen und eine diskriminierungsfreie Arbeitskultur zu fördern, empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Interne Ansprechpersonen für Beschwerden benennen
  • Interkulturelle Schulungen für Führungskräfte und Teams anbieten
  • Klare Werte & Regeln im Leitbild oder in der Hausordnung verankern
  • Neutral formulierte Stellenanzeigen (keine Nationalitäts- oder Altersvorgaben)
  • Sensibilisierung im Rahmen des Onboardings für alle Mitarbeitenden

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist nicht nur moralisch inakzeptabel, sondern auch rechtlich verboten. Als Arbeitgeber stehen Sie in der Pflicht, für Chancengleichheit, Respekt und ein inklusives Arbeitsumfeld zu sorgen – unabhängig von der Herkunft Ihrer Mitarbeitenden.

Wer Vielfalt fördert, gewinnt nicht nur motivierte Fachkräfte, sondern stärkt langfristig die Unternehmenskultur und Wettbewerbsfähigkeit.

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