Dual-Use-Güter und Exportkontrollen: Wann sind Genehmigungen nötig?

Der Export bestimmter Waren unterliegt strengen Kontrollen, insbesondere wenn sie sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können. Solche Waren werden als Dual-Use-Güter bezeichnet und unterliegen besonderen Genehmigungspflichten.

1. Was sind Dual-Use-Güter?

Dual-Use-Güter sind Produkte, Technologien oder Software, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Beispiele für Dual-Use-Güter:
Hochwertige Elektronik (z. B. Halbleiter, Lasertechnologie)
Chemikalien und Spezialmaterialien
Drohnentechnologie und Navigationssysteme
Verschlüsselungssoftware und IT-Sicherheitssysteme
Maschinen für die Luft- und Raumfahrt

Falls ein Produkt als Dual-Use-Gut eingestuft wird, kann eine Exportgenehmigung nötig sein!

2. Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Eine Ausfuhrgenehmigung ist nötig, wenn:
Die Ware auf der EU-Dual-Use-Liste (VO (EU) 2021/821) steht.
Die Ware in ein Land exportiert wird, das unter Sanktionen oder Embargos steht.
Es Hinweise gibt, dass die Ware für militärische oder illegale Zwecke genutzt werden könnte.
Der Export außerhalb der EU erfolgt (innerhalb der EU gibt es Erleichterungen).

3. Welche Länder unterliegen besonderen Exportkontrollen?

Hochrisikoländer mit strengen Exportkontrollen:

  • Russland, Iran, Nordkorea, Syrien (umfangreiche Sanktionen)
  • China (bestimmte Dual-Use-Güter unter strenger Kontrolle)
  • Länder mit Terrorismus- oder Embargorisiken

Tipp: Vor dem Export sollte geprüft werden, ob ein Embargo oder Handelsbeschränkungen bestehen.

4. Wie beantrage ich eine Exportgenehmigung?

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Genehmigung über BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

Prüfen, ob das Produkt auf der Dual-Use-Liste steht

  • Einsicht über das BAFA oder die EU-Verordnung

Online-Antrag über das ELAN-K2-Portal des BAFA stellen

  • Unternehmensdaten, Warencode (HS-Code) und Verwendungszweck angeben

Wartezeit einplanen

  • Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern

Nach Genehmigung den Export durchführen

  • Die Genehmigung muss bei der Zollanmeldung mit angegeben werden

5. Strafen bei Verstößen

Falsche oder fehlende Exportgenehmigungen können zu schweren Strafen führen!
Geldstrafen oder Bußgelder
Sperrung von Exportrechten
Strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Verstoß

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