So funktioniert das deutsche Mehrwertsteuersystem für ausländische Händler

Ausländische Händler, die Waren oder Dienstleistungen in Deutschland verkaufen, müssen sich mit dem deutschen Mehrwertsteuersystem (Umsatzsteuer) vertraut machen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du als internationaler Händler wissen musst:

1. Wer muss sich für die deutsche Mehrwertsteuer registrieren?

Du musst dich für die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, VAT/MwSt.) in Deutschland registrieren, wenn:

-Du Waren aus dem Ausland nach Deutschland verkaufst (z. B. per E-Commerce oder Dropshipping).
-Du Waren in Deutschland lagerst (z. B. in einem Amazon FBA-Lager oder einem anderen Fulfillment-Center).
Du einen Jahresumsatz von über 10.000 € mit Lieferungen nach Deutschland erreichst (EU-weite Lieferschwelle).
-Du Dienstleistungen an Privatkunden (B2C) in Deutschland anbietest, die dort steuerpflichtig sind.

Achtung:

  • Innerhalb der EU gibt es eine einheitliche Umsatzsteuerregelung (OSS-Verfahren) für grenzüberschreitende Verkäufe.
  • Unternehmen außerhalb der EU müssen sich in Deutschland direkt registrieren oder einen Steuervertreter beauftragen.

2. Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland?

  • Regelsatz: 19 % → Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 7 % → Gilt für bestimmte Produkte, z. B.:
    • Lebensmittel (außer Getränke und Restaurantservices).
    • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften.
    • Öffentliche Verkehrsmittel, Kunstwerke.

Beispiel:
Du verkaufst ein Smartphone nach Deutschland für 500 €.
➝ Der deutsche Kunde zahlt 595 € (500 € + 19 % Mehrwertsteuer).
➝ Du musst die 95 € MwSt. an das deutsche Finanzamt abführen.

3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) beantragen

  • Ausländische Händler müssen sich beim deutschen Finanzamt registrieren und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) erhalten.
  • Antragstellung erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Falls du bereits in einem EU-Land registriert bist, kannst du dich im OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) anmelden, um nicht in jedem EU-Land separat registriert zu sein.

4. Steuerliche Meldepflichten für ausländische Händler

Sobald du für die deutsche Mehrwertsteuer registriert bist, musst du:

Regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (monatlich oder vierteljährlich).
Jährliche Umsatzsteuererklärung einreichen.
-Falls du über eine deutsche Plattform (z. B. Amazon, eBay) verkaufst, eine Bescheinigung nach § 22f UStG vorlegen.

Wichtig: Falls du deine Umsatzsteuer nicht rechtzeitig meldest oder zahlst, drohen Strafen und Verzugszinsen.

5. Welche Regeln gelten für den Online-Handel (E-Commerce & Dropshipping)?

  • Wenn du über Plattformen wie Amazon, eBay oder Shopify verkaufst, musst du dich an das deutsche Steuerrecht halten.
  • Seit 2021 gilt eine EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € (gilt für alle EU-Länder zusammen, nicht pro Land).
  • Falls du über Amazon FBA (Lager in Deutschland) verkaufst, musst du dich direkt in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren.

Beispiel: Amazon FBA-Verkäufer

  • Du hast dein Lager in Polen, verkaufst aber an deutsche Kunden.
  • Da die Waren aus Deutschland versendet werden, musst du deutsche Umsatzsteuer abführen.

6. Import aus Drittländern (China, USA etc.): Einfuhrumsatzsteuer beachten

  • Beim Import nach Deutschland fällt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 % oder 7 % an.
  • Du kannst die EUSt als Vorsteuer geltend machen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.
  • Falls du Dropshipping aus China oder den USA betreibst, ist dein Kunde in Deutschland oft der Importeur.

7. Befreiung von der Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung & OSS-Verfahren

  • Kleinunternehmerregelung: Gilt nicht für ausländische Händler, sondern nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
  • OSS-Verfahren (One-Stop-Shop):
    • Erlaubt dir, deine gesamte EU-Umsatzsteuer zentral in deinem Heimatland zu melden.
    • Gilt für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU (nicht für Lager in Deutschland).

8. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Steuerpflicht?

  • Verspätete oder fehlende Anmeldung → Strafen bis zu 25.000 €.
  • Nicht abgeführte Umsatzsteuer → Steuerhinterziehung mit Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen.
  • Fehlende Steuerbescheinigung (§ 22f UStG) bei Marktplätzen → Sperrung des Händlerkontos.

Tipp: Viele Händler beauftragen einen Steuerberater oder nutzen Steuer-Tools wie Hellotax, Taxdoo oder Avalara, um ihre Umsatzsteuer korrekt zu verwalten.

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