Steuerliche Pflichten für ausländische Unternehmen in Deutschland

Ausländische Unternehmen, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind, müssen bestimmte steuerliche Pflichten erfüllen. Diese hängen davon ab, ob das Unternehmen eine Niederlassung, eine Betriebsstätte oder nur wirtschaftliche Aktivitäten (z. B. Onlinehandel) in Deutschland hat.

1. Wann unterliegt ein ausländisches Unternehmen der Steuerpflicht in Deutschland?

Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland kann in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn es:
Eine Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in Deutschland hat
Waren nach Deutschland importiert und verkauft
Dienstleistungen für deutsche Kunden erbringt
In Deutschland Mitarbeiter beschäftigt
Immobilien in Deutschland besitzt.

Tipp: Selbst ohne Firmensitz in Deutschland kann ein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sein!

2. Wichtige Steuerarten für ausländische Unternehmen

a) Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, MwSt.)

Satz: 19 % (ermäßigt 7 % für bestimmte Produkte, z. B. Lebensmittel, Bücher)
Pflicht für ausländische Unternehmen, wenn:
Waren nach Deutschland importiert und verkauft werden
Dienstleistungen an Privatkunden erbracht werden
Ein Warenlager in Deutschland genutzt wird (z. B. Amazon FBA)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

  • Notwendig für innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Reverse-Charge-Verfahren

  • Falls Leistungen an ein deutsches Unternehmen erbracht werden, kann die Steuerschuld auf den Kunden übertragen werden (der Kunde zahlt die Umsatzsteuer).

b) Körperschaftsteuer (für Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG)

Satz: 15 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag
Gilt für:
Deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen
Ausländische Unternehmen mit einer festen Betriebsstätte in Deutschland.

c) Einkommensteuer (für Einzelunternehmen & Personengesellschaften)

Satz: Progressiv von 14 % bis 45 % (je nach Gewinnhöhe)
Pflicht für ausländische Einzelunternehmer oder Personengesellschaften, die in Deutschland aktiv sind.

d) Gewerbesteuer

Satz: 7–17 %, abhängig von der Stadt
Pflicht für Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland
Gilt nicht für Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland.

3. Steuerliche Registrierung für ausländische Unternehmen

Schritt 1: Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

  • Anmeldung mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Zuständiges Finanzamt richtet sich nach dem Standort der Tätigkeit

Schritt 2: Umsatzsteuerregistrierung & USt-IdNr. beantragen

  • Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Falls Reverse-Charge nicht möglich ist, muss das Unternehmen die Umsatzsteuer berechnen und abführen.

Schritt 3: Steuern abführen

  • Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Jährliche Steuererklärung.

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