Verpackungsgesetz und Entsorgungspflichten für ausländische Unternehmen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Pflichten von Unternehmen, die Verpackungen nach Deutschland bringen. Das gilt auch für ausländische Unternehmen, die Waren an deutsche Endkunden oder Händler verkaufen. Wer die Vorschriften nicht einhält, riskiert hohe Strafen und Verkaufsverbote.

1. Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen?

Jedes Unternehmen, das verpackte Produkte in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich an das Verpackungsgesetz halten. Dazu gehören:

-Deutsche Unternehmen, die Verpackungen verwenden
-Ausländische Online-Händler & Marktplatzverkäufer (Amazon, eBay, Shopify)
-Dropshipping-Anbieter
-Hersteller & Importeure, die direkt an deutsche Verbraucher verkaufen

Wichtig:

  • Es spielt keine Rolle, wo das Unternehmen seinen Sitz hat – wenn du nach Deutschland verkaufst, gilt das Verpackungsgesetz für dich.
  • Händler, die über Amazon FBA oder eBay verkaufen, müssen sich registrieren.

2. Welche Verpackungen sind betroffen?

Das Verpackungsgesetz unterscheidet verschiedene Arten von Verpackungen:

Verpackungsart Beispiele Pflichten
Verkaufsverpackungen Kartons, Plastikfolien,Dosen Registrierung & Lizenzierung
Versandsverpackungen Kartons, Luftpolsterfolie, Klebeband Registrierung & Lizenzierung
Servicverpackungen Coffee-to-go-Becher,Pizzakartons Vorlizenzierung durch Lieferanten möglich
 Umverpackungen Zusätzlich Verpackung für Transport Kennzeichnung erforderlich
Transportverpackungen Paletten, Umreifungsbänder Unternehmen muss Entsorgung sicherstellen

Wichtig:
Wenn du Waren über einen Fulfillment-Dienstleister (z. B. Amazon FBA) verkaufst, bleibst du trotzdem verantwortlich für die Verpackungspflichten.

3. Registrierungspflicht: LUCID-Datenbank

Alle Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland vertreiben, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.

Wie funktioniert die Registrierung?

  1. Kostenlose Registrierung in der LUCID-Datenbank (www.verpackungsregister.org)
  2. Meldung der Verpackungsmengen (monatlich oder jährlich)
  3. Lizenzierung bei einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt, Interseroh)
  4. Nachweis der Verpackungsmengen in der LUCID-Datenbank

Ohne Registrierung darfst du keine verpackten Produkte in Deutschland verkaufen!

4. Lizenzierungspflicht: Duale Systeme

Unternehmen müssen sich einem dualen System anschließen. Diese Systeme kümmern sich um die Entsorgung und Recycling von Verpackungen.

Bekannte duale Systeme in Deutschland:

Wie funktioniert die Lizenzierung?

  1. Verpackungsmengen schätzen (z. B. 100 kg Karton pro Jahr)
  2. Vertrag mit einem dualen System abschließen
  3. Gebühren bezahlen (je nach Material & Menge)
  4. Verpackungsmengen an die ZSVR & das duale System melden

Kosten:

  • Abhängig von der Menge und Art der Verpackung.
  • Beispiel: 500 kg Karton & 50 kg Plastik kosten ca. 50-150 € pro Jahr.

5. Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Unternehmen, die sich nicht registrieren oder keine Lizenzierung vornehmen, riskieren hohe Bußgelder und Verkaufsverbote.

Strafen laut VerpackG:
-Bis zu 200.000 € Strafe bei fehlender Registrierung oder Lizenzierung.
-Verkaufsverbot in Deutschland (Amazon & eBay sperren nicht registrierte Händler).
-Abmahnungen durch Wettbewerber & Umweltorganisationen.

Tipp: Marktplätze wie Amazon & eBay fordern von Händlern die LUCID-Nummer, um sicherzustellen, dass sie registriert sind.

6. Sonderfälle: Import, Dropshipping & EU-Unternehmen

Je nach Geschäftsmodell gibt es unterschiedliche Regeln:

Tipp: Falls du als ausländischer Händler nicht direkt in Deutschland ansässig bist, kannst du einen Bevollmächtigten ernennen, der deine Verpackungspflichten übernimmt.

7. Neue Regelungen seit 2023 & 2024

Seit Juli 2022:

  • Jeder Händler muss sich bei LUCID registrieren, auch wenn er nur kleine Mengen verkauft.
  • Online-Marktplätze (z. B. Amazon, eBay, Otto) dürfen nur registrierte Händler zulassen.

Seit Januar 2023:

  • Erweiterte Mehrwegpflicht: Restaurants, Cafés & Lieferdienste müssen Mehrwegverpackungen anbieten.

Erwartete Änderungen 2024:

  • Strengere Kontrollen für ausländische Händler.
  • Geplante CO₂-Steuer auf Verpackungen, um nachhaltige Materialien zu fördern.

 

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