Waren nach Deutschland exportieren: Welche Zollverfahren gelten?
1. Anmeldung der Waren beim Zoll
Bevor Waren nach Deutschland importiert werden können, müssen sie beim deutschen Zoll angemeldet werden. Dies geschieht elektronisch über das ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).
- Falls du als Exporteur in einem Drittland (also außerhalb der EU) sitzt, ist es ratsam, mit einem Zollagenten oder einer Spedition zusammenzuarbeiten, da sie die Anmeldung professionell übernehmen können.
- In der Anmeldung müssen Angaben zu Art, Wert, Menge und Ursprungsland der Ware gemacht werden.
2. Summarische Eingangsanmeldung
Bevor die Ware überhaupt in die EU gelangt, muss eine sogenannte summarische Eingangsanmeldung (ENS) eingereicht werden.
- Dies dient der Risikobewertung durch die Zollbehörden, um potenzielle Sicherheitsrisiken (z. B. verbotene oder gefährliche Waren) zu erkennen.
- Die Anmeldung muss spätestens vor dem physischen Eintreffen der Ware im EU-Zollgebiet erfolgen.
3. Gestellung der Waren am Zoll
Sobald die Ware in Deutschland ankommt (z. B. im Hafen von Hamburg oder am Frankfurter Flughafen), muss sie bei der zuständigen Zollstelle gestellt werden.
- Das bedeutet, dass die Ware physisch bereitgestellt wird, damit der Zoll sie inspizieren kann, falls nötig.
- Erst nach dieser Gestellung kann sie in eines der Zollverfahren überführt werden.
4. Zollverfahren für Importwaren
Es gibt verschiedene Verfahren, je nachdem, was mit der Ware geschehen soll:
a) Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Dieses Verfahren ist das gängigste und bedeutet, dass die Ware nach Zahlung der fälligen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer (EU-Mehrwertsteuer) in Deutschland oder anderen EU-Ländern verkauft werden darf.
- Nach der Zollfreigabe erhält die Ware den Status einer Unionsware, d. h., sie kann innerhalb der gesamten EU frei gehandelt werden.
b) Versandverfahren
- Falls die Ware in ein anderes EU-Land weitertransportiert werden soll, kann sie unter dem sogenannten Zollversandverfahren von einem deutschen Eingangszollamt zu einem anderen EU-Zollamt transportiert werden, ohne dass sofort Zölle oder Steuern bezahlt werden müssen.
c) Zolllagerverfahren
- Wenn du die Ware zunächst lagern, aber nicht direkt auf den Markt bringen möchtest, kannst du sie in ein Zolllager bringen.
- Während der Lagerung fallen noch keine Zölle oder Steuern an. Diese müssen erst gezahlt werden, wenn die Ware in den freien Verkehr überführt wird.
d) Aktive und passive Veredelung
- Aktive Veredelung: Falls deine Ware in Deutschland weiterverarbeitet wird (z. B. Rohstoffe, die zu einem neuen Produkt verarbeitet werden), können unter bestimmten Bedingungen Zölle ausgesetzt werden.
- Passive Veredelung: Falls du deutsche Produkte ins Ausland schickst, dort verarbeiten lässt und anschließend wieder nach Deutschland importierst, kannst du unter bestimmten Bedingungen eine Zollermäßigung erhalten.
e) Vorübergehende Verwendung
- Falls Waren nur zeitweise nach Deutschland gebracht werden (z. B. für Messen oder Tests), können sie unter dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt werden, ohne dass Zölle oder Steuern anfallen.
5. Einfuhrabgaben (Zölle & Steuern)
Beim Import nach Deutschland fallen in der Regel folgende Abgaben an:
- Zölle: Diese hängen vom Zolltarif der EU ab. Die Höhe des Zolls wird nach Warencode (HS-Code) bestimmt.
- Einfuhrumsatzsteuer: Entspricht in Deutschland der Mehrwertsteuer (derzeit 19 % oder 7 % bei bestimmten Produkten wie Lebensmitteln).
- Verbrauchsteuern: Bestimmte Waren (z. B. Alkohol, Tabak, Kraftstoffe) unterliegen zusätzlichen Steuern.
6. Verbote und Beschränkungen
Nicht alle Waren dürfen ohne Weiteres nach Deutschland eingeführt werden. Es gibt bestimmte Beschränkungen, z. B.:
- Lebensmittel: Müssen den strengen Hygienevorschriften der EU entsprechen.
- Medizinische Produkte: Benötigen oft eine Zulassung oder Zertifizierung.
- Chemikalien & Gefahrgüter: Müssen den EU-Regelungen entsprechen.
- Pflanzen & Tiere: Viele dieser Waren brauchen spezielle Genehmigungen.
Es ist ratsam, sich vorab über spezifische Importbestimmungen für dein Produkt zu informieren, um Verzögerungen oder Bußgelder zu vermeiden.
7. Nachträgliche Zollkontrollen
Auch nach der Freigabe durch den Zoll kann es vorkommen, dass deine Ware nachträglich überprüft wird. Falls Unregelmäßigkeiten festgestellt werden (z. B. falsche Deklaration des Werts oder der Ware), kann es zu Nachforderungen, Strafen oder einer Beschlagnahmung kommen.
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