Wie funktioniert die Fiskalvertretung für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland?

Die Fiskalvertretung ist ein Verfahren, das es ausländischen Unternehmen ohne Sitz in Deutschland ermöglicht, umsatzsteuerliche Pflichten zu erfüllen, ohne sich in Deutschland registrieren zu müssen. Sie wird häufig von Unternehmen genutzt, die Waren in die EU importieren und dort weiterverkaufen möchten.

1. Was ist eine Fiskalvertretung?

Die Fiskalvertretung ist ein Service, bei dem ein in Deutschland ansässiges Unternehmen (der Fiskalvertreter) die Umsatzsteuerpflichten für ein ausländisches Unternehmen übernimmt.

Wichtige Funktionen der Fiskalvertretung:
-Ermöglicht steuerfreie Einfuhr von Waren nach Deutschland
-Übernimmt die Umsatzsteueranmeldung für das ausländische Unternehmen
-Reduziert administrative Hürden für Unternehmen außerhalb der EU
-Ermöglicht die Nutzung des Reverse-Charge-Verfahrens in der EU

2. Wer braucht eine Fiskalvertretung?

Die Fiskalvertretung ist für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland/EU interessant, die:
Waren nach Deutschland importieren und dort verkaufen
Waren über ein deutsches Lager oder ein Amazon-Fulfillment-Center vertreiben
Nicht selbst umsatzsteuerlich registriert sein möchten

3. Vorteile der Fiskalvertretung

Keine eigene Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland erforderlich
Steuerfreie Einfuhr von Waren nach Deutschland (bei Nutzung des Reverse-Charge-Verfahrens)
Einfache Verwaltung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands
Professionelle Abwicklung der Steuerpflichten durch den Fiskalvertreter

Achtung:

  • Der Fiskalvertreter übernimmt die Verantwortung für die korrekte Abwicklung der Umsatzsteuer.
  • Unternehmen ohne Fiskalvertretung müssen sich selbst beim deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich registrieren.

4. Wie funktioniert die Fiskalvertretung in der Praxis?

Schritt-für-Schritt-Ablauf:

Import nach Deutschland über den Fiskalvertreter

  • Der Fiskalvertreter importiert die Waren und meldet sie beim Zoll an.
  • Die Einfuhr erfolgt steuerfrei, da die Umsatzsteuer erst beim Verkauf fällig wird.

Weiterverkauf der Ware innerhalb der EU

  • Falls die Waren an Unternehmen innerhalb der EU verkauft werden, kann das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden (keine deutsche Umsatzsteuer).

Umsatzsteuerabrechnung durch den Fiskalvertreter

  • Der Fiskalvertreter führt die Umsatzsteueranmeldung und -zahlung durch.
  • Er übernimmt die Kommunikation mit den deutschen Finanzbehörden.

5. Voraussetzungen für eine Fiskalvertretung

Das Unternehmen hat keinen Firmensitz in Deutschland
Der Fiskalvertreter muss ein in Deutschland registriertes Unternehmen sein
Ein Vertrag zwischen dem ausländischen Unternehmen und dem Fiskalvertreter muss vorliegen
Das Unternehmen muss alle notwendigen Dokumente für den Import bereitstellen (Rechnungen, Warendokumente)

6. Beispiel für die Nutzung der Fiskalvertretung

Ein US-Unternehmen importiert Waren nach Deutschland, um sie in der EU zu verkaufen.
– Ohne Fiskalvertretung müsste es sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren.
– Mit Fiskalvertretung kann das Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer umgehen und profitiert vom Reverse-Charge-Verfahren bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

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