Ursprungsnachweise und Handelsabkommen: So sparen ausländische Unternehmen Zölle
Der Zollsatz für importierte Waren hängt oft vom Herkunftsland ab. Durch Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten können ermäßigte oder sogar zollfreie Einfuhren möglich sein – vorausgesetzt, der Ursprungsnachweis wird korrekt erbracht.
1. Was ist ein Ursprungsnachweis?
Ein Ursprungsnachweis belegt, in welchem Land eine Ware hergestellt oder wesentlich verarbeitet wurde. Er ist erforderlich, um Präferenzzölle oder Zollbefreiungen zu beantragen.
Arten von Ursprungsnachweisen:
Präferenznachweise → Berechtigen zu Zollermäßigungen durch Handelsabkommen
Nichtpräferenznachweise → Belegen nur den Warenursprung für Importbestimmungen
2. Welche Handelsabkommen ermöglichen Zollvorteile?
Die EU hat mit vielen Ländern und Regionen Freihandelsabkommen (FHA), die für Unternehmen niedrigere oder keine Zölle ermöglichen.
Beispiele für EU-Handelsabkommen:
EU-Kanada (CETA) – Reduzierte Zölle für viele Waren
EU-Japan (EPA) – Zollfreie Einfuhr für bestimmte Produkte
EU-Südkorea (FHA) – Vergünstigungen für Industrieprodukte
EU-Vietnam (EVFTA) – Vorteile für Textilien und Elektronik
➡ Unternehmen aus diesen Ländern können durch den richtigen Ursprungsnachweis Zölle sparen!
3. Welche Ursprungsnachweise gibt es?
a) EUR.1 – Warenverkehrsbescheinigung
- Wird von der Zollbehörde im Exportland ausgestellt
- Erforderlich für Warenwert über 6.000 €
- Gültig für die meisten EU-Handelsabkommen
b) Ursprungserklärung auf der Rechnung
- Für Warenwerte bis 6.000 € reicht oft eine einfache Erklärung auf der Handelsrechnung.
- Beispieltext:
“Der Ausführer der Waren (Zollbewilligungs-Nr. …) erklärt, dass diese Waren präferenzbegünstigten Ursprung haben.”
c) Ermächtigter Ausführer (EA)
- Falls ein Unternehmen regelmäßig Waren exportiert, kann es den Status „Ermächtigter Ausführer“ beantragen.
- Dadurch kann es die Ursprungserklärung selbst auf Rechnungen ausstellen (auch über 6.000 €).
d) Lieferantenerklärung
- Nachweis für die innergemeinschaftliche EU-Lieferkette
- Wichtig für Produkte, die in der EU weiterverarbeitet werden
4. So sparen Unternehmen Zölle mit Ursprungsnachweisen
Prüfen, ob ein Handelsabkommen mit der EU besteht
Den korrekten Ursprungsnachweis beibringen (EUR.1, Rechnungserklärung, etc.)
Falls regelmäßig Exporte erfolgen, den Status „Ermächtigter Ausführer“ beantragen
Korrekte und vollständige Dokumentation sicherstellen, um Verzögerungen zu vermeiden
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