Handelsregistereintrag – wann ist er notwendig?

Wenn du in Deutschland ein Unternehmen gründest und Mitarbeiter beschäftigst, musst du dich früher oder später fragen:
Muss ich mein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen?

Hier bekommst du eine einfache Übersicht, wann ein Handelsregistereintrag Pflicht ist – besonders wichtig für Arbeitgeber.

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis beim Amtsgericht. Dort stehen wichtige Infos über Unternehmen, zum Beispiel:

  • Wer derdie Inhaberin ist

  • Welche Rechtsform das Unternehmen hat

  • Wo es sitzt

  • Wer unterschriftsberechtigt ist

Wann ist ein Handelsregistereintrag Pflicht?

Ein Eintrag ist notwendig, wenn du:

  1. Eine Kapitalgesellschaft gründest, zum Beispiel:

    • GmbH

    • UG (haftungsbeschränkt)

    • AG

    Hier ist der Eintrag immer Pflicht – ohne Handelsregistereintrag darf das Unternehmen gar nicht starten.

  2. Ein Kleingewerbe führst, das sich wie ein „kaufmännisches Unternehmen“ verhält. Das bedeutet:

    • Du hast viele Mitarbeiter

    • Du hast hohe Umsätze

    • Du nutzt doppelte Buchführung

    • Du arbeitest mit komplexen Geschäftsabläufen

     Dann musst du dich als sogenannter “eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau (e.K.)” ins Handelsregister eintragen lassen.

  3. Wann brauchst du KEINEN Eintrag?

    Wenn du z. B. ein kleines Einzelunternehmen oder ein Kleinunternehmer-Gewerbe führst, ist ein Eintrag in der Regel nicht notwendig.
    Du darfst aber freiwillig einen Eintrag machen – das wirkt manchmal professioneller gegenüber Geschäftspartnern.

 

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